Ab 1. Juli: Training mit Kontakt möglich

Neue „Corona-Verordnung Sport“ des Landes Baden-Württemberg Das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg haben am 25. Juni eine neue Corona-Verordnung über die Sportausübung (CoronaVO Sport) notverkündet. Sie gilt ab dem 1. Juli. Durch die neue Verordnung ist ab dem 1. Juli wieder ein Fußballtraining mit Kontakt in 20er-Gruppen möglich. Ebenfalls wieder erlaubt – mit …