Neue „Corona-Verordnung Sport“ des Landes Baden-Württemberg
Das Kultusministerium und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg haben am 25. Juni eine neue Corona-Verordnung über die Sportausübung (CoronaVO Sport) notverkündet. Sie gilt ab dem 1. Juli. Durch die neue Verordnung ist ab dem 1. Juli wieder ein Fußballtraining mit Kontakt in 20er-Gruppen möglich.
Ebenfalls wieder erlaubt – mit Mindestabstand – ist die Benutzung von Umkleiden und Duschen. Der Aufenthalt in den Umkleiden sollte aber zeitlich auf das erforderliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiterhin.
Sportwettkämpfe sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500.
Die Verordnung könne Sie hier im Wortlaut nachlesen: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli