Baden-württembergische Fußballverbände sprechen sich für Saisonbeendigung zum 30. Juni 2020 aus
Endgültig entschieden wird auf einem Verbandstag am 20. Juni 2020.
Gelten soll die Entscheidung in allen Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von den Verbandsliga bis zu den Kreisligen. Der SBFV wird sich nach den Beschlüssen des Verbandsvorstandes außerdem dafür einsetzen, dass auch die Gesellschafterversammlungen der Oberliga Baden-Württemberg (Herren, Frauen, Jugend) und der Regionalliga Südwest in diesem Sinne entscheiden.
Offen gelassen werden soll weiterhin die Möglichkeit, die verbleibenden Spiele im SBFV-Rothaus-Pokal 2019/20 auch noch nach dem 30. Juni 2020 auszutragen. Hier können individuelle Lösungen mit den wenigen im Pokal verbliebenen Vereine gesucht werden. Dies gilt zunächst auch für die Verbandspokal-Wettbewerbe der Jugend und der Frauen sowie die Bezirkspokal-Wettbewerbe.
Wahrscheinliche Variante: Beendigung der Meisterschaftssaison mit Wertung nach Quotienten-Regelung: direkte Aufsteiger, aber keine Absteiger
In der Variante, das Spieljahr 2019/20 zum 30. Juni 2020 zu beenden, werden keine Meisterschaftsspiele mehr ausgetragen. Die direkten Aufsteiger der einzelnen Spielklassen sollen über den Quotienten der bisher erzielten Punkte und der ausgetragen Spiele ermittelt werden. Berücksichtigt werden sollen auch Spiele, über deren Wertung bis 30. Juni 2020 sportgerichtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. In Staffeln, in den es neben dem Meister weitere direkte Aufsteiger gibt, sollen diese ebenfalls aufsteigen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden können, und zwar so rechtzeitig, dass diesen in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21 möglich ist. Die Quotienten-Regelung hat gegenüber der Alternative, z.B. den Aufsteiger anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln, den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel tatsächlich berücksichtigt wird und dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele am nächsten kommt.
Weitere Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigten, sollen nicht ermittelt werden.
Absteiger sollen nicht ermittelt werden, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-Regelung erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.
2. Variante: Fortsetzung der Saison 2019/20 über den 30.06.2020 hinaus
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Spielzeit 2019/20 nach einer längeren Pause frühestens ab dem 1. September 2020 fortzusetzen. Dafür spricht, dass Meister, Aufsteiger sowie Absteiger im Rahmen einer vollständigen Spielrunde ermittelt werden. Dagegen spricht aber insbesondere das Risiko, Aufsteiger erst zu einem Zeitpunkt ermitteln zu können, zu dem übergeordnete Spielklassen bereits den Spielbetrieb des Spieljahres 2020/21 wieder begonnen haben. Zudem würde die Saison erst nach der Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August 2020 fortgesetzt werden, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader und somit deutlich geänderte Wettbewerbsbedingungen zu erwarten sind. Auch im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.
Entscheidung über den Spielmodus 2020/21 erfolgt später