Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Waldshut (Notbremse) werden die städtischen Sportanlagen wieder vorübergehend geschlossen., d.h. auch, dass bis auf Weiteres kein Jugendtraining stattfinden kann!!
Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Waldshut (Notbremse) werden die städtischen Sportanlagen wieder vorübergehend geschlossen., d.h. auch, dass bis auf Weiteres kein Jugendtraining stattfinden kann!!