Lockerungen für den Amateursport treten in Kraft

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Corona Verordnung beschlossen, die mit dem heutigen Montag, 8.3.2021 in Kraft getreten ist und im Rahmen eines inzidenzabhängigen Stufenplans Lockerungen für den Amateursport vorsieht. Je nach Inzidenz des örtlichen Stadt- bzw. Landkreises gelten ab heute folgende Regelungen:

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

  • Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) möglich.
  • Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
  • Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben (1 Gruppe pro Großfeld-Platzhälfte), wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
  • Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
  • Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleiben weiterhin untersagt.


7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (stabil, 5 Tage in Folge):

  • Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. (Das Alter gilt tagesaktuell.)
  • Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten).


In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreise, Kommunen) zu beachten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand, in Rücksprache mit dem Kultusministerium, ist Fußball als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o.g. Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Darüber hinaus ist auf alle Übungsformen mit längerem, engem Kontakt (z.B. 1gg1-Situationen, Standards, etc.) zu verzichten. Für den Übungs- und Trainingsbetrieb ist generell ein Hygienekonzept mit Datenerhebung zur möglichen Kontaktnachverfolgung erforderlich.


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